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06.01.02 -- carmen.e

RE: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!














Hallöle Dörte,

hier mal ein Paar Auszüge.

§ 903 BGB Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder die Recht Dritter entgegenstehen, mit der Sache beliebig verfahren und andere von jeder Einwirking ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

§ 904 Der Eignetümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schandens verlangen.

Nirgendwo steht, dass der Eigentümer Maßnahmen anderer zum Schutz seiner Tiere dulden muss.

LG Carmen
Thema: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!


 
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