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Hallo!
Die Amtstierärtztin macht sich doch mit strafbar, wenn sie nichts unternimmt. Falls ich richtig informiert bin, steht einem Rottweiler nach dem jetzigen Tierschutzgesetz mindestens 6-8qm Zwingerfläche zu und wenn die TÄ zu feige ist, sich zumindest darum zu kümmern (beim Ortstermin könnte sie sich auch gleich über die anderen Mißstände informieren), solltest Du ihr das mal unter die Nase reiben und drohen bei anderer Stelle z.B. Presse bekannt zu machen, daß sie sich nicht um offenkundige Mißstände kümmert.
Ich versteh das Ganze sowieso nicht, da macht man solche Aufstände wegen der Tiertransporte, zwar zurecht, aber um die armen Hunde vor der eigenen Haustür kümmert man siech nicht. Gibt ja in dem Fall auch kaum Publicity
Gruß Uta und Vio
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