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22.12.01 -- Andrea Reuter

RE: was darf sich eigentlich ein Jäger alles erlauben ?/Monika














Hi, Monika,
was ein Jäger darf, steht im Landesjagdgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Im LJG für Baden-Württemberg heißt es, dass die zur Ausübung des Jagschutzes berechtigten Personen u.a. befugt sind, Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Herrn ... angetroffen werden, abzuschießen. Ausnahmen gibt es nur für kenntlich gemachte und im Dienst befindliche Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde.
Wann ein Hund als "außerhalb der Einwirkung" anzusehen ist, ist natürlich Auslegungssache. Leider steht hier in der Regel Aussage gegen Aussage. Dass man z.B. vor Gericht dem Jäger mehr glauben wird, versteht sich wohl von selbst.
Ich habe nur von wenigen Fällen gelesen, in denen ein Jäger wegen Abschießens eines Hundes rechtskräftig verurteilt wurde und/oder die Jagderlaubnis verloren hat.
Übrigens ist das unbeaufsichtigte Laufenlassen eine Hundes im Jagdrevier eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen.
Gruß
Andrea
Thema: was darf sich eigentlich ein Jäger alles erlauben ?


 
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