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21.12.01 -- Marianne Holtkamp

Landeshundeverordnung NRW














Hallo liebe Hundebesitzer aus NRW,
bei uns im Wald brach großes Rätselraten aus und zwar darüber:
1. Ab wann ist ein Sachkundenachweis für die Kategorie 40/60er Hunde erforderlich ? Im Gesetz steht, wenn man seinen Hund 3 Jahre besitzt und dieser nicht 'auffällig' bzw. 'aktenkundig' geworden ist, dann ist die Sachkundigkeit nachgewiesen.
Also: Wann muss der Hund spätestens in meinen Besitz übergeangen sein, so dass ich diese Papier nicht mehr benötige.
Wir besitzen unsere Hündin seit Dezember 1998!
2. Ist es richtig, dass das polizeiliche Führungszeugnis mit Erlass vom 10.12.01 für 40/60er nicht mehr erforderlich ist?

Gruß Marianne
  21.12.01Landeshundeverordnung NRW   Marianne Holtkamp  
  21.12.01RE: 1 Gabi+Sheila  


 
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