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16.12.01 -- Elvira Rasch

RE: SCHOCK. MICH HAT EIN BULLTERIERMIX GEBISSEN!!! WAS JETZT? *lang*














Hallo Manuela,

dieses Thema hat mich tagsüber schon sehr beschäftigt. Also, die Sache läßt mir keine Ruhe und stinkt zum Himmel.

Meine Überlegungen:
Wenn Bescheide ergehen, mit denen man nicht einverstanden ist, hat man meist immer die Möglichkeit einer Widerspruchsfrist und im Falle einer Verurteilung die Möglichkeit zur Revision.

Wenn wieder abschmetternde Bescheide eines Amtes (Staatsanwalt = mangels öffentliches Interesse) Dir zugestellt werden, schließlich ist dies bequem für die Bewältigung der Aktenberge, solltest Du Widerspruch einlegen. Hier geht es eindeutig um Körperverletzung. Das sollte man nicht so ohne weiteres hinnehmen! Auch die Damen und Herren der Judikative sind in diesen Fällen gefordert.

Oder sieht dies ein/e Jurist/in anders?

Viele Grüße

Elvira
Thema: SCHOCK. MICH HAT EIN BULLTERIERMIX GEBISSEN!!! WAS JETZT? *lang*


 
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