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Hallo Ihr Drei,
ich habe damals als "Gedächtnisstütze" gleich einen Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung dem zuständigen Beamten bei Ordnungsamt beilegt, Du glaubt gar nicht, wie sehr die Tatsache, daß ich lesen und schreiben konnte, den Beamten auf Trab gebracht hat. Dazu noch ein dézenter Hinweis auf die vorgesetzte Stelle (tut mir leid, es ging aber nicht anders)... Das Ordnungsamt MUSS der Sache nachgehen. Ein Weiteres tut die Anzeige bei der Polizei, Verletzung der Sorgfaltspflicht etc... Du darfst nur nicht locker lassen.
Leider ist es nur so, daß selbst wenn dieses Tier eingezogen wird, sich der Besitzer einen neuen Hund kaufen wird und damit dreht sich die Spirale wieder...
Euch alles Gute,
Tatjana
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