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16.12.01 -- Andrea Reuter

RE: SCHOCK. MICH HAT EIN BULLTERIERMIX GEBISSEN!!! WAS JETZT? *lang*














Hi, Manuela,
zunächst einmal meine Anteilnahme. Ich wünsche dir gute Besserung. Meine Vorredner haben recht. Lass es nicht durchgehen!
Bei einer Strafanzeige wegen Körperverletzung muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln; dann bist du nur Zeuge und brauchst keinen Anwalt. Anders ist es bei einem Zivilprozess z.B. wegen Schmerzensgeld. Hier bist du Kläger und kannst dich durch einen Anwalt vertreten lassen. Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dies sind alles Informationen, die ich als sehr interessierter Laie habe.
Ein Beispiel, was auch in leichten Fällen passieren kann. Bei unserem Hundeplatz ließ eine Frau ihren Hund mit einem anderen spielen. Die beiden Hunde rannten über einen Weg. Zwei sich nähernde Radfahrer (ältere Leute) waren verunsichert. Die Frau stürzte und brach sich den Knöchel. Nachher behauptete sie, die Hunde hätten sie angegriffen (sicher nicht, ich kenne die Hunde!). Ergebnis: Die Besitzerin des einen Hundes wurde zu 800 DM Bußgeld verurteilt, alternativ Eintrag einer Vorstrafe.
Ich besitze auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe, aus dem hervorgeht, dass ein einziges Mal Beißen genügt, um einen Hund als gefährlich einzustufen mit der Konsequenz Maulkorb- und Leinenzwang (hier ging es "nur" um Angriffe auf Hunde).
Ich könnte dir noch mehr Beispiele nennen.
Ich denke, der erste Weg sollte dich zum Ordnungsamt führen.
Viel Erfolg!
Andrea
Thema: SCHOCK. MICH HAT EIN BULLTERIERMIX GEBISSEN!!! WAS JETZT? *lang*


 
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