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09.12.01 -- Sandra/Rexi

Bärbel Höhn entschärfte Landeshundeverordnung














Bärbel Höhn entschärfte Landeshundeverordnung


Köln/NRW, 7.12.01

Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) rudert zurück: Kurz vor dem Stichtag 1. Januar, an dem die Halter von Hunden über 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilo Gewicht ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen mussten, wird die umstrittene Landeshundeverordnung in diesem Punkt gelockert. Die Kommunen dürfen seit Donnerstag selbst entscheiden, in welcher Form sie die Zuverlässigkeit ihrer hundehaltenden Bürger überprüfen wollen, wie das Ministerium am Freitag mitteilte.

Betroffen von der Pflicht zur Vorlage des Führungszeugnisses wären landesweit immerhin etwa 400 000 Bürger gewesen - Ausstellen der Dokumente und Auswertung sowie Durchsetzung von Hunde-Beschlagnahmen hätten eine wahre Welle der Bürokratie ausgelöst. Denn: Selbst kleinere Vergehen, etwa eine Trunkenheitsfahrt, Ladendiebstahl oder Schwarzfahren sollten dazu führen, dass der Betroffene seinen Hund abgeben muss. +#8222;Unterstellt, dass es auch unter Hundehaltern den üblichen Prozentsatz mit nicht ganz weißer Weste gibt, droht eine neue Abgabewelle von 3000 bis 4000 Hunden+#8220;, heißt es in Kreisen der Verordnungs-Gegner. Die Tierheime sind jedoch ohnehin überschwemmt mit nicht vermittelbaren Hunden.

Zudem gab es datenschutz-rechtliche Bedenken gegen die Pflicht zur Vorlage des Führungszeugnisses, das auch etwa von Bewerbern bei Sicherheitsfirmen oder für Anträge auf einen Waffenschein vorgelegt werden muss. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Bettina Sokoll, hatte bereits kurz nach Vorlage der LHV im Sommer 2000 moniert, dieser Eingriff sei unangemessen. Höhn hatte sich davon aber unbeeindruckt gezeigt.

Das Abrücken von der letzten Stufe der Hundeverordnung geschieht im Vorfeld von deren Ablösung durch ein Landes-Hundegesetz. Dieses soll im nächsten Frühjahr in den Landtag eingebracht werden. Höhn will darin ihre umfangreichen Rasselisten, für die weitgehende Auflagen und Einschränkungen gelten, kräftig reduzieren und mit den anderen Bundesländern in Einklang bringen. Gegner der Verordnung plädieren dagegen für eine Abschaffung der Listen, die unter Fachleuten als unsachgemäß gelten, da die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge nicht von seiner Rassezugehörigkeit abhängt, sondern von Aufzucht und Haltung. Hier müsse die Politik ansetzen, wenn sie einen echten Schutz vor gefährlichen Hunden wolle.

*öhm hab ich das nun richtig verstanden..wäre ich im bus schwarzgefahren und erwischt worden hätten die mir die hunde wegnehmen können??*
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