Ich habe mich zwar noch nicht durch alle Postings geackert,glaube aber Dein Problem einordnen zu können.
Ich habe nur noch nicht ganz rausgekriegt ob Dein Freund der leibliche Vater des Kindes ist. Wenn er es ist,ob ehelich oder nichtehelich, klären Gerichte das Sorge und Besuchsrecht und nicht die Mutter allein.Da gibt es eine klare Vorgehensweise.
Gründe, das Besuchsrecht zu verweigern können nur schwerwiegende sein (Vater hat das Kind mißhandelt etc.), ob Du "asozial" bist spielt dabei keine Rolle.
Ruft die Anwaltskammer an und laßt Euch Adressen von Fachanwälten für Familienrecht geben.Ein Beratungsgespräch kostet so um die 250.-DM. Das würde ich auf jeden Fall investieren. Solltet ihr Erfolg haben, fällt der Erpressungsgrund weg und ihr habt Ruhe.
Zu dem Verhalten dieser Frau und auch Deines Freundes sag ich an dieser Stelle besser nichts.
Nur so viel. Ein Sorge-Besuchrechtsstreit vor Gericht kann eine schmutzige Sache sein, vor allem bei der Mutter. Das müßt ihr gemeinsam durchstehen, darüber mußt ihr euch klar sein.