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Die Bezeichnung "Hundeschule" ist nicht geschützt. Ledigliche angemeldete Unternehmungen, die Hunde auch stationär aufnehmen, werden nach § 11 Tierschutzgesetz geprüft. Geprüft darauf, ob Mindestanforderung bei der Haltung von Gasthunden erfüllt werden.
Also wäre sehr interessant, welche "Schulen" Dich beraten haben. Wer es nicht gewesen sein kann, ist mir bekannt.
In www.eurohunde.de werden in der Rubrik "Schulen" nur solche aufgeführt, die bei der Behörde angemeldet sind. Ist Deine dabei, die Dich beraten hat?
Ich halte es nicht für unbedingt glücklich, im Internet nach Rat zu suchen. Ich würde mich mit solchen Fragen an seriöse, alteingesessene Hundeschulen wenden. Die gibt es, ob man es glaubt oder nicht.
Gruß Karl
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