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Eine Frage der Vereinszugehörigkeit und Deines Verhaltens:
Gewerbliche Hundezucht zum Beispiel ist in allen Mitgliedsvereinen vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. untersagt. Macht es ein Mitglied, fliegt es raus.
Das Deutsche Tierschutzgesetz ist eines der besten dieser Welt. Gewerbliche Hundehaltung bedarf der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und die Aufgabe der Kontrolle hat der zuständige Amtstierarzt. Ruf ihn doch mal an. Könnte ja sein, daß der angeprangerte Hundehändler gar keine Erlaubnis hat. Dann wird seinem Treiben "von Amts wegen" schnell ein Ende gesetzt.
Notwendig ist aber ein Antrag, und den hättest Du längst stellen sollen, zumindest Gemeindeverwaltung und Amtsveterinär anrufen!!!!!!!
Tierquälerei, wie Du sie schilderst, ist ebenfalls unter Strafe in Deutschland verboten. Wo kein Kläger - da kein Richter.
Mit Deinem Beitrag hast Du Hundesportler erst mal pauschal verurteilt und in einen Topf geworfen. Das finde ich nicht in Ordnung.
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