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Was ist eigentlich mit dem Gesetzlichen Teil.
Was sagt denn das ach so hohe Gericht über Tierquälerei.
Nehmen wir an ein Hund sitz in einem ca 6m³ großen Zwinger daneben noch einer. So die Hunde kommen nie raus, sie sind nur im Zwinger. Bekommen ihr Futter werden gelegentlich saubergemacht und das wars.
Ist das ein Hundeleben?
Muß man bei solchen sachen zusehen?
Kann man da von der gesetzlichen Seite aus nichts tun????
Oder ein Hund in einem Zwinger. Auch so um die 6m³ groß
Hat eine Hütte drinnen, aber nicht isoliert (wo doch jetzt der Winter kommt) der Boden besteht nur noch aus Dreck.
Kein Stroh kein nichts.
Es zieht und der Hund kann sich nicht zurückziehen und sich vor der Kälte schützen.
Kann man da nichts machen???
Es ist ein lieber Hund man kann mit ihm spazieren gehen.
Wurde schon ausprobiert als die Besitzer im Urlaub waren.
Doch nachdem man ihnen erklärt hat das der Hund öfter raus muß, der Zwinger anders gestaltet werden sollte,hieß es nur :
DAS IST SOWIESO EIN BLÖDER HUND.
Kann man da nicht jemanden hinschicken.
Auch Hundis haben doch Rechte oder???
Gruß Mona + BABU
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