|
An alle hier im Forum!
Laut Tierschutzgesetz dürfen inzwischen auch keine Afterkrallen mehr entfernt werden.Da ich im März meine Zuchtwartprüfung ablege und im Standard der Hovawart keine Afterkrallen erlaubt sind hier nun meine Frage:
Weiß jemand den genauen Wortlaut im neuen Tierschutzgesetz?
Da ich ja dann für die Hovis und deren Züchter ja Ansprechpartner bin ist natürlich eine Gewissensfrage vorgeben,wenn ich bei der ersten Wurfbesichtigung feststelle,dass die Krallen entfernt worden sind.
Mit lieben Grüßen und Dank im Voraus Petra
|