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betrachtet man den ganzen Sachverhalt von der rechtlichen wie auch versicherungstechnischen Seite, dann hat der Halter nicht mehr viel zu lachen.
Zu anderen ist auch die LHVO entsprechend erfüllt und die darausfolgenden Sanktionen brauche ich nicht mehr anzufügen.
Wenn alles subsummiert wird kann dem Halter ein grober Verstoß hinsichtlich seiner Verantwortungspflicht vorgeworfen werden und an diesem Punkt möchte ich nicht der Halter sein.
In diesem Sinne
Andreas Vogel
Westfälisches Laeken Team
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