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Hallöle,
jetzt habe ich es gefunden:
[...Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)
3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.
...]
[... Im Zusammenhang mit dem Ausstellungsverbot für (tierschutzwidrig) kupierte Hunde weisen wir auf § 13 Übergangsvorschrift Abs. 4 hin: "Abweichend vom § 10 Satz 1 dürfen Hunde noch bis zum 01. Mai 2002 ausgestellt werden."
...]
Quelle: www.vdh.de
Gruß, Claudia
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