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Wie gesagt, damit MUSS nach neuem Tierschutzgesetz Schluß sein... geht nur noch mit hunden, die VOR dem Kupierverbot kupiert wurden oder bei denen eine medizinische Indikation vorliegt... die ist aber nicht so einfach zu bekommen...
Ich weiß nicht wann das TschG in Kraft tritt, aber ich glaube erst nächstes Jahr... aber dann darf man es vom Gesetzgeber her nicht mehr...
Viele Grüße
Sören
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