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Hi Marita,
leider ist es ganz und gar nicht so, dass der Vermieter bei Vorhandensein eines Hundes auch einen weiteren in einem Haus dulden muß - letztlich entscheidet er aufgrund der Vergabe der Wohnung WER dort einzieht und wenn der Vermieter nun mal einen Vertrag mit jemandem gemacht hat, der KEINEN Hund hat oder diesen verschwiegen hat und der Mieter dann plötzlich MIT Hund einzieht sind Schwierigkeiten vorprogrammiert - letztlich braucht man eine schriftliche Genehmigung des Vermieters und wenn er diese nicht gibt und es sich nicht um einen Kleinsthund handelt, kann der Vermieter es auf eine Klage ankommen lassen (und so wie der Hund von der Größe her mal wird kommt er ziemlich sicher auch damit durch)....
Weiterhin ist es so, dass der eine Hund unter Umständen schon lange Zeit dort lebt und für diesen eine Genehmigung vorliegt, was wiederum aber nicht eine Genehmigung für einen neuen, weiteren Hund voraussetzen würde und auch nicht für einen neuen Mieter!
Abgesehen davon würde ich NIE irgendwo einziehen, wo mein Hund bereits von Anfang an unerwünscht ist - entsprechen verstehe ich die Fragestellung hier nicht!
Liebe Grüße,
Me (die eine Genehmigung zum Halten von Hund und Katzen vom Vermieter des Hauses haben)
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