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Hallo Juliane.
Ich glaube, wenn schon ein Hund im Haus geduldet wird, kann Dir kein Vermieter die Haltung Deines Hundes verbieten. Versuch doch mal rauszufinden, ob das wirklich stimmt, daß der andere Hund nur zu Besuch dort ist. Sollte das nicht der Fall sein, hast Du m.E schon gewonnen. Ansonsten mußt Du es eben genauso machen, wie Du schon gesagt hast, der Hund gehört Deinem Freund. Ist aber nicht so eine richtige Sache und könnte in die Hose gehen. Da finde ich den Vorschlag mit dem Antrag besser. Muß natürlich auch die Umgebung stimmen, d.h. das Haus liegt nicht in einer Gegend, wo noch nie eingebrochen wurde, dann wäre ein Antrag auf Hundeschutz auch nicht glaubhaft.
Grüße Marita
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