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18.09.01 -- Ramona mit Benny

RE: Das geht uns alle an / Urteil

Ich möchte auch mal ohne Leine laufen dürfen, damit ich lerne mich in Grünanlagen zu benehmen.

 














Nicht alle Hunde müssen angeleint werden

Eine Gemeinde hatte zum "Schutz der Bevölkerung" einen generellen Leinenzwang für Hunde aller Art verhängt.
Doch das Oberlandesgericht Hamm erklärte die Verordnung für unwirksam und ersparte einem Hundehalter damit zwei gegen ihn verhängte Bußgelder in Höhe von je 100 Mark.

Die Begründung: Durch eine Verordnung, die überhaupt keine Ausnahme zuließe, würden die Rechte von Hundehaltern, insbesondere an einer artgerechten Tierhaltung, unangemessen eingeschränkt.

(5 Ss Owi 1125/00)

Quelle: Auf einen Blick Nr. 38 13.09.01 Seite 6
Thema: Das geht uns alle an


 
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