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Nicht alle Hunde müssen angeleint werden
Eine Gemeinde hatte zum "Schutz der Bevölkerung" einen generellen Leinenzwang für Hunde aller Art verhängt.
Doch das Oberlandesgericht Hamm erklärte die Verordnung für unwirksam und ersparte einem Hundehalter damit zwei gegen ihn verhängte Bußgelder in Höhe von je 100 Mark.
Die Begründung: Durch eine Verordnung, die überhaupt keine Ausnahme zuließe, würden die Rechte von Hundehaltern, insbesondere an einer artgerechten Tierhaltung, unangemessen eingeschränkt.
(5 Ss Owi 1125/00)
Quelle: Auf einen Blick Nr. 38 13.09.01 Seite 6
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