Bin gestern Abend mit dem Rad Gassi gegangen. Ich nehem das Rad nur mit, wenn es mal schneller als sonst gehen muß und ich keine Zeit habe stundenlang zu laufen. Also wirklich ganz selten. Nun ja gesern Abend aber wurde ich von der Polizei angehalten. Ich hatte den Hund an der Leine und bin auf einem Fuß/Radweg um den Teich gefahren. Die zwei Polizisten meinten aber es wäre verkehrswidrig den Hund an der Leine am Fahrrad zu führen. Von der Leine lassen darf ich ihn ja offiziell auch nicht, also ist Fahrrad fahren mit Hund generell verboten. Als ich fragte wo das normiert sei, bekam ich nur eine genervte Antwort, ich soll absteigen oder ich kassier ne Strafe. Also, wo gibt's denn so was? Bin dann abgestiegen und habe geschoben, natürlich nur bis die weg waren ( aber nicht weitersagen).