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09.09.01 -- conlupo

RE: Teletakt-Gerät-ERLAUBT

 














Hi Liz,

versteh mich bitte nicht falsch, ich wollte Dich nicht angreifen. Ich kapier es nur nicht, wenn Leute zu solchen Mitteln greifen.
Mit dem Tierschutzgesetz hast Du wohl insofern recht, dass es durch Landes- bzw. Kommunalverordnungen wieder komplett ausgehebelt werden kann. Von der Sache her, da sind wir uns wohl einig, ist es natürlich komplett schwachsinnig, was die Herstellerfirma schreibt.

[[["Erst wenn ihr Hund Freude beim Anblick des Teleimpulsgerätes zeigt, ist der Zeitpunkt des ersten Gebrauchs gekommen." (Innotek) ]]]

Ich glaube, hier sollten wir dann die Diskussion beenden ;-)

Liebe Grüße - conlupo mit Jenny

(die wunderbar gehorcht, ohne jemals Schmerzen zugefügt bekommen zu haben)

PS: Mich würde interessieren, ob es mal Prozesse um so etwas gegeben hat.
Thema: Teletakt-Gerät


 
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