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08.09.01 -- Liz

RE: Teletakt-Gerät-ERLAUBT














"Die Innotek-Produktreihe zeichnet sich durch ihren sicheren, humanen und effektiven Charakter aus." (Innotek)

"Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seiner Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist." (Tier-SchG)
Dazu Innotek: "Das Tier-SchG verbietet nicht generell den Einsatz von E-Gerät und Schmerzzufügung und ein sachgerechter E-Gerät-Einsatz ist konform mit dem Tier-SchG."
Und weiter:"Ein E-Gerät ermöglicht sogar die in §2 Abs.2 des Tier-SchG geforderte Bewegungsmöglichkeit in besonderem Maße und nur bei kumulativer Häufung der Verbotsparameter in §3 Abs.11 des Tier-SchG liegt eine Tierschutzrelevanz vor. Das Bundes- und Landesrecht kann natürlich Verbote aufheben und Erweiterungen zulassen, sie aber nicht einschränken, denn hier gilt immer: Bundesrecht vor Landesrecht.
Die Verhältnismäßigkeit besagt außerdem, dass der Grundsatz des Einsatzes des mildesten Mittels diesen sogar gebietet. Weiterhin regelt der §3 des Tier-SchG unter anderem die Aggressionsausbildung und die Ausbildung unter erheblichen Schmerzen. Schmerzäußerungen unterliegen allerdings Analogieschlüssen und den damit verbundenen Verzerrungen. Der verhältnismäßige und sachgerechte Einsatz ist keineswegs relevant für den Tierschutz und berücksichtigt den Zweck." (Innotek)
Und noch mehr:"Die Tierschutzbehörden dürfen den Einsatz des E-Gerätes also nicht strenger beurteilen als Schmerzeinwirkung durch Schläge, Tritte, beziehungsweise das Stachelhalsbald." (Innotek)
Und abschließend:"Erst wenn ihr Hund Freude beim Anblick des Teleimpulsgerätes zeigt, ist der Zeitpunkt des ersten Gebrauchs gekommen." (Innotek)

Also, nicht auf eigene Interpretationen der dt. Gesetze verlassen!
KEINE Teletakt-Befürworterin
Thema: Teletakt-Gerät


 
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