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05.09.01 -- Claudia M.

RE: Teletakt-Gerät














Wie bereits gesagt wurde, der EINSATZ des Gerätes ist (bis auf ein Bundeland, glaube ich) verboten. Schlimm genug, dass man es selbst bei Schecker problemlos erwerben kann.
Der Besitz ist nicht strafbar, man könnte ja theoretisch jedes Mal in das "straffreie" Bundesland fahren und es dort anwenden.
Thema: Teletakt-Gerät


 
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