Natürlich dürfen die hinteren Wolfskrallen nicht einfach abgeschnitten werden!
Der Hund bekommt eine Narkose!
Bis zum 31.12.00 war es noch erlaubt die Wolfskrallen beim Welpen in den ersten Tagen zu entfernen.
Jetzt fällt es,wie das Tätowieren,unters Tierschutzgesetz.