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05.09.01 -- Vanessa

RE: Wolfskrallen an den Hinterbeinen














Ich denke, das das jede Praxis für sich entscheidet.
Mein Chef möchte nicht, das wir es tun, es sei denn es liegt eine Verletzung vor, aber dann entfernen wir zunächst einseitig, wenn die Besitzer das mitmachen.
Habe ich allerdings erst einmal gesehen.( also eine Verletzung)
Ja, grob gesagt, sagt das Tierschutzgesetz, das es verboten ist Körperteile ohne Indikation ( gesundheitliche Gründe) zu entfernen.
Bei eine Kastration ist die Indikation so eine Sache, man
kann argumentieren, das das Körperteil, in diesem Fall die Gebärmutter bzw. Hoden ja gesund, und deshalb nicht entfernt werden dürfen. Anderseits ist der Nutzen den man durch den Geburtenrückgang erzielt ein Argumnet.dafür.

Lieben Gruß Vanessa!
Thema: Wolfskrallen an den Hinterbeinen


 
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