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es ist leider so geregelt, dass der hundehalter die haftung für eventuelle "unfälle" übernehmen muss :-/
hundeliebende personen und erziehungsberechtigte dieser personen sind leider nicht dazu verpflichtet sich nach dem gemüt des tieres zu erkundigen!
was ich persönlich falsch finde!!!
ich hätte die mutter des kindes bestimmt interessiert gefragt, woran sie denn erkannt habe, dass dies ein gutmütiger und kinderlieber hund sei. manche behaupten es soll ja personen mit solch intuitiven kräften geben. dann hätte ich die mutter weiterhin gefragt, woran sie denn "gespürt" hat, dass sich just dieser hund das stöckchen so ohne weiteres und willenlos von just diesem ihrem kind aus dem maul nehmen lässt...
*gggg* ich glaub das reicht, oder?
grüsse, trici
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