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19.08.01 -- Sandra/Rexi

Ab 1.9. tritt neue Bundesverordnung in Kraft














19.8.01

Mehr Auslauf, intensivere Betreuung, größere Zwinger: Hundehalter müssen sich vom 1. September an umstellen. Dann tritt die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft. Einige, oft aggressive Rassen, dürfen dann nicht mehr gezüchtet werden. Experten beurteilen die Neuerungen positiv.

Bewegung und viele soziale Kontakte - das sind die Schlüsselbegriffe einer artgerechten Hundehaltung. Dies berücksichtigt die neue Verordnung, für die das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verantwortlich zeichnet.

Die Vierbeiner - in Stadt- und Landkreis Heilbronn gibt es etwa 15 000 - sollen sich mindestens zwei Mal täglich im Freien austoben können. Um einzeln gehaltene Hunde müssen sich die Betreuungspersonen mehrmals täglich über einen längeren Zeitraum hinweg beschäftigen.

Kreisveterinär Dr. Hans-Joachim Klöss empfiehlt, Welpen mit anderen Hunden zusammenzubringen - um das Sozialverhalten zu schulen.

Den Züchtern haben die Autoren der Verordnung einiges ins Stammbuch geschrieben: Welpen dürfen erst im Alter von über acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet, muss sicherstellen, dass für jeweils zehn Vierbeiner und ihre Nachkommen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Die Zucht von Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terrier und Bullterriern ist künftig verboten. Grund: Bei diesen Tieren liege ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten vor.

Auch Kreuzungen mit diesen Rassen sind nicht mehr erlaubt.

Das Regelwerk löst die aus dem Jahr 1974 stammende "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien" ab. Klöss begrüßt, dass die neuen Richtlinien auch für im Haus gehaltene Hunde gelten.

Klare Anforderungen wurden formuliert: Der Vierbeiner darf nur in ausreichend großen Räumen untergebracht werden, in die natürliches Tageslicht fällt und in die genügend Frischluft strömt. Verschärft wurden die Bestimmungen in Sachen Zwingerhaltung.

Vierbeinern, beispielsweise in der Größe eines Schäferhundes, muss eine Fläche von acht Quadratmetern zur Verfügung stehen. Zwei mehr als bisher.

Hunde, deren Ohren oder Schwänze kupiert - also abgeschnitten - wurden, dürfen künftig nicht mehr ausgestellt werden. Damit wollen die Behörden den so genannten Kupiertourismus bekämpfen, mit dem das seit 1998 geltende Verstümmelungsverbot in Deutschland immer wieder umgangen wurde.

Für diese Bestimmung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2002. Auch bei anderen Anpassungen, etwa bei der Größe von Zwingern, ist eine Übergangsfrist bis 2004 vorgesehen.

Für Hans-Joachim Klöss ist die neue Tierschutz-Hundeverordnung ein Fortschritt. "Wenn ich mir auch noch weiter gehende Regelungen gewünscht hätte." Klöss hätte es begrüßt, wenn das Halten von kupierten Hunden verboten worden wäre. Wünschenswert seien auch stärkere Reglementierungen bei Handel und Zucht. Günter Eggert hält die Novelle der Hundeverordnung für einen "sinnvollen Schritt".

Er ist Leiter des Fachdienstes für Polizeihundeführer der Polizeidirektion Heilbronn und war lange Zeit Vorsitzender eines Hundevereins. Sie sei eine gute Grundlage für die Beurteilung von Hundehaltungen. Entscheidend sei aber, die Leute dazu zu bringen, ihre Kenntnisse über die Vierbeiner zu erweitern. "Ich bin ein Verfechter des Hundeführerscheins."


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