|
Hallo,
hatte heute einen ordentlichen Zusammenstoß mit dem Jagdpächter hier. Der hat mich getroffen mit allen 3 Hunden natürlich freilaufend grins im Wald. Hat mir gesagt ich dürfe hier nicht laufen , schon gar nicht mit Hunden und die nicht frei. Sein eigener war nicht angebunden!!!!Hat mir gedroht seinen Hund auf mich zu hetzen wenn ich nicht verschwinde. Sagte ihm das sei ihm freigestellt, mit Rücksicht auf seinen Hund solle er das aber lieber unterlassen.Nun habe ich erfahren daß SEINE Bekannten ihre Hunde freilaufen lassen dürfen nur die anderen Bürger die er nicht kennt oder mag nicht.
Nun meine Frage gibt es Leinenzwang von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich oder gilt da immer noch das Gesetz von Baden Würtemberg?Die Polizei bei denen ich dann war sagte ich hätte gegen kein Gesetz verstoßen aber ich solle ihm doch lieber aus dem Weg gehen und hat mir Alternativen gezeit(lieb gell). Außerdem hat mir jeder abgeraten was gegen ihn zu unternehmen da er ein echter Choleriker sei. Was meint Ihr? Wenn ich meine Hunde nicht mehr frei laufen lassen kann, dann müßte die Gemeinde doch eine Freilaufplatz stellen oder seh ich das falsch???
die noch immer ziemlich saure Ina
|