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05.03.00 --
Burkhard Redeker
Re: Hund mit Besen verprügelt
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Hallo,
kendura@my-deja.com wrote:
1.) Hausfriedensbruch
zwischen der Wahrnehmung des Wegerechtes und dem rechtswidrigen
Betreten eines fremden Grundstücks gibt es einen dezenten
Unterschied. Sicher darf Dein 'Nachbar' direkt und auf geradem Weg
das von Dir gemietete Grundstück durchqueren, den Eingangsbereich
des Hauses/der Wohnung darf er aber nicht gegen Deinen Willen
betreten, schon garnicht um dort eine gesetzwidrige Handlung zu
begehen.
2.) Bedrohung/Nötigung
Wenn Dein 'Nachbar' Dich im Laufe der Auseinandersetzung unter
Androhung von Gewalt oder einem empfindlichen Übel z.B. in
Deiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt hat, so erfüllt dieser
Sachverhalt den Tatbestand der Nötigung und Bedrohung.
3.) Versuchte gefährliche Körperverletzung
Bist Du sicher, daß Dein 'Nachbar' nicht auch mit dem Besenstiel
in Deine Richtung geschlagen hat??? Ein solcher Angriff mit einer
Schlagwaffe (Holzknüppel=Besenstiel) muss nicht zu einem Treffer
oder einer Verletzung führen, um strafbar zu sein.
Im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung ist schon der Versuch
jemandem mit einer Waffe Schaden zuzufügen strafbar.
4.) Beleidigung
...
Für die Zukunft wird es wichtig sein, daß Du bei einer ähnlichen
Situation verlässliche Zeugen hast. Kannst ja mal mit den anderen
Nachbarn reden, ihnen die Situation schildern und sie bitten, bei
ungewöhnlichem Tumult ein wenig mitaufzupassen.
Auf keinem Fall würde ich kleinbei geben, Du bist nicht verpflichtet,
bei einem gesetzeswidrigen Eingriff in Deine Rechte deeskalierend
zu handeln. Manchmal ist es besser, eine Auseinandersetzung auszutragen.
Ich sags jetzt mal etwas provokativ...wenn Dein teurer 'Nachbar' sich
aufgrund fehlendem Einlenken Deinerseits zu o.g. Handlungen hinreissen
lassen würde, am besten vor Zeugen, würde er dafür empfindlich bestraft.
Wichtig ist nur, die Hunde aus der Situation zu bringen, da dieser Herr
sich sonst seinerseits auf das Notwehrrecht berufen kann.
Sollte es zu einer solchen 'Eskalation' kommen, sofort die Polizei rufen
und eine Anzeige machen.
Wenn Du jetzt einen Hinweis auf den Tatbstand der Tierquälerei vermisst,
so muss ich leider sagen, daß eine solche Anzeige nahezu aussichtslos
ist
und selbst bei einer Verurteilung so harmlos bestraft wird, daß es sich
kaum lohnt hier etwas zu unternehmen.
Die Drohung Deine Hunde zu 'beseitigen' (Giftköder etc.) würde ich sehr
ernst nehmen. Nur darfst Du nicht glauben, daß eine solche Person einen
konkreten Anlass dazu braucht. Auch bei einem Einlenken Deinerseits
verringert sich die Gefahr kaum, daß Dein Nachbar derartige Anschläge
unternimmt. Ein Grund mehr, Deine Hunde auf unbedingten Gehorsam
bezüglich Aufnahme von Ködern oder Annahme von Leckerchen von Fremden
zu drillen.
Welche Gefahren von solchen Giftködern für Deine Kinder ausgehen,
kannst Du sicher selber ermessen.
Ansonsten hilft auch ein Blick in das StrafGesetzBuch.
Der Notwehrparagraph (§ 32) und der Notstands-/Nothilfeparagraph
(§ 34) erlauben in solchen Situationen unter Wahrung der
Verhältnismäßigkeit mehr, als man manchmal glaubt.
Natürlich sagt es sich aus der Entfernung leicht, eine solche
Auseinandersetzung zu eskalieren und evtl. einen physischen
Angriff auf Deine Person zu riskieren, aber solche Psychopathen
gehören aus dem Verkehr gezogen, bevor sie mittels Giftköder
oder anderer, schwerwiegenderer Aktionen auch Menschen gefährden.
Gruß Burkhard
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