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05.09.99 --
Volker Greulich
Re: Tierabgabe durch Tierschutzvereine
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Uwe Krick «Uwe.Krick@telebel.de» wrote:
.................................................... genau erklärt wrden
muß,
¨Über die Frist 3 Monate (halte ich für sinnvoll) kann man sich ja
unterhalten.Das mit normalen Tageszeiten wäre wohl auch wichtig.
Das hast Du in die falsche Kehle bekommen.Ich sprach von Richtlinien,die
Ihr auf Seminaren und drgl. erststellt,also für Eure Internausbildung..
Simone C.hat meine Frage richtig verstanden,deshalb antworte ich ihr.
Das ist ja gerade die Krux mit solchen schludrigen Formulierungen.
Man deutelt und missverstehts,jeder ein bisschen anders.Die Absicht
mit einem Vertrag sollte sein,Klarheitzu schaffen,statt Rätsel zu
formulieren.
Das sollte man nun wirklich nicht,denn es ist die vertraglich geregelte
Aufforderung zu einer Straftat...Näheres in meiner Antwort an Simone
Das ist leider wahr.
Tust Du in gewisser Weise selbst,indem Du ein gesundes Tier,das Dir auf
Gedeih und Verderb ausgeliefert ist, verstümmelst.(lässt)
Oberlehrer,Tierschützer,Möchtegerntierschützer,der Mann mit dem
Wasserschlauch der die Zwinger im TH reinigt, sollten sich mit einem
tüchtigen Volljuristen an einen Tisch setzen.Ich bin der Überzeugung
eine A 4 Seite wird dann ausreichend sein.
Volker Greulich
h.c Oberlehrer
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