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Die Jungenten sind jetzt aus dem Gröbsten raus, vor allem können sie jetzt
fliegen. Dafür sind aber jetzt die Altvögel in der Mauser und damit an das
Wasser gebunden. Damit sind sie jetzt sehr gefährdet, und man sollte deshalb
nach wie vor keine Hunde in schilfbewachsene Gewässer lassen. Fast immer liegen
die Enten im Schilf, und das bleibt einer Hundenase nicht verborgen.
Auch sonst sind die meisten Jungtiere über den Berg. Wer etwa eine Ricke mit
Kitzen sieht, wird feststellen, daß die Kitze schon fast so groß und stark wie
die Ricken sind, und das nach nur ca. 2 (zwei!) Monaten bisheriger Lebenszeit.
Dennoch gibt es immer noch frisch gesetzte bzw. geschlüpfte Jungtiere, nämlich
bei all den Arten, die zum Überleben auf eine hohe Fortpflanzungsrate setzen.
Das sind bei uns vornehmlich Hasen, Kaninchen und Tauben. Auch Vögel, die ihren
ersten Nachwuchs verloren haben, haben im Juli nachgebrütet, so daß die
Nachbrut jetzt gerade geschlüpft ist. Dies gilt z. B. für das gefährdete
Rebhuhn und den Fasan.
Das heiße trockene Wetter in diesen Tagen ist übrigens Ursache für eine Gefahr,
die jetzt nicht nur jungen, sondern auch ausgewachsenen Tieren drohen:
Waldbrände.
In mehreren Bundesländern ist die Vegetation durch die anhaltende Hitze so
trocken, dass höchste Brandgefahr besteht. Insbesondere kleinere Tiere wie
Laufkäfer, Kröten, aber auch Jungtiere anderer Arten werden Opfer der Flammen,
während sich grössere Wildtiere wie Reh, Hirsch und Wildschwein meist durch
Flucht in Sicherheit bringen können. Nach einem Brand dauert es Jahre, bis sich
die Natur regeneriert hat.
Von den mehr als 1000 Waldbränden in Deutschland im vergangenen Jahr entstanden
201 Brände durch Fahrlässigkeit. Hauptursachen sind häufig achtlos weggeworfene
Zigaretten und nicht ordentlich gelöschte Lagerfeuer. Wenig
bekannt ist, daß die enorme Restwärme des Katalysators einen Waldbrand auslösen
kann, wenn das Auto auf trockenen Wald- und Wiesenrändern abgestellt wird.
Zur Verhütung von Waldbränden besteht nach dem Forstrecht ein Rauchverbot im
Wald. In vielen Bundesländern gilt die Regelung vom 1.3. bis 31.10. Außerdem
ist das Feuermachen und das Einrichten von Feuerstellen verboten. Das Land
Nordrhein-Westfalen beispielsweise ahndet einen Verstoß mit Geldbußen
bis zu 50.000 Mark. Erlaubt ist hingegen das Grillen auf entsprechend
eingerichteten und genehmigten Plätzen.
Carl
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