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Hallo, Anita!
Claudias Einwände erscheinen mir ebenso plausibel wie Deine Position, wenn man nur die von Dir beschriebene Situation betrachtet, und von »alten Geschichten«, die Ursache von Auflagen gewesen sind, absieht.
Tatsache ist jedenfalls, daß Deine Hunde ebenso wie der DSH frei liefen und einer von ihnen nicht ausreichend ausgebildet und gebunden war, um auf Kommando zu Dir zurück zu kommen. Damit hast Du Dich genauso riskant verhalten wie der Schäferhundhalter. Wenn man berücksichtigt, daß sich frei laufende Hunde meistens gegenüber angeleinten Artgenossen noch stärker fühlen und eher »drauf« gehen war es vielleicht die Rettung für Deinen Hund, daß der Schäfer anfangs auch frei lief.
Was die Auflagen für den anderen Hundehalter angeht: die durch die HVO´s hervorgebrachten Fälle zeigen wohl deutlich genug, wie leicht Hunde allein durch Mißgunst anderer Menschen oder harmlose Zufälle ins Visier der Ordnungsämter geraten können. Auf Hörensagen, daß da ein gefährlicher Hund ist, der Auflagen erhalten hat, würde ich mich jedenfalls nicht einlassen. Oder hast Du selbst problematisches Verhalten dieses Hundes erlebt?
Rücksichtnahme auf Deine Ängste von dem Schäferhundhalter im dem Sinne, daß er seinen Hund an die Leine nimmt kannst Du aus meiner Sicht immer nur erwarten, wenn Du Deine Hunde beim Zusammtreffen mit ihm auch angeleint hältst.
Gruß, Volker B.
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