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Hi Leute!
Das in der Pressemitteilung des Bundesrats Geschriebene liest zwar immer noch nicht gut, aber wenigstens theoretisch durchführbar. Entscheidend wird nach meinem Verständnis sein, was als »gefährlicher Hund« definiert wird.
Wenn das Bundesgesetz allerdings in dieser Frage so gestaltet wird, daß es der kommunalen Willkür allen Raum läßt kann es wirklich böse werden - allerdings nicht nur für die im Moment im Blickfeld stehenden Halter von den Bullterrierrassen, sondern für alle Halter großer Hunde, bzw. natürlich in erster Linie für deren Hunde.
Bleiben wir aufmerksam (Danke, Sabine)!
Gruß, Volker B.
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