In der Pressemitteilung des Bundestags steht es etwas ausführlicher:
Zitat:
....In einem weiteren Punkt einigte sich der Vermittlungsausschuss auf die Linie des Bundesrates: Durch
Einführung eines neuen Tatbestandes sollen nicht nur das widerrechtliche Handeln oder Züchten, sondern
auch das unerlaubte Halten gefährlicher Hunde unter Strafe gestellt werden. Wer sich ohne die
erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung gefährliche Hunde hält, muss
danach in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen.
Über den Vermittlungsvorschlag wird jetzt der Deutsche Bundestag beraten."
Gesamter Text:
http://www.bundesrat.de/pr/pr4_01.html
Wie sieht das den mittlerweile mit den Genehmigungen. War es nicht z. B. in Hamburg so, dass die kaum jemand bekommen sollte? Oder irre ich mich da oder hat sich dort was geändert?