|
Hallo Volker,
also, wie sich das nun mit dem strafrechtlichen Höchstmaß verhält, weiß ich nicht. Der Staatsanwalt zumindest sah 8,5 Jahre Haft als angemessen an...Ich meine, angesichts der Vorgeschichte wäre ein Schritt mehr in dessen Richtung durchaus zu vertreten gewesen. Zu einer Ausweisung möchte ich mich in diesem Zusammenhang nicht weiter äußern, da ich denke, dass es dabei um die grundsätzliche Verfahrensweise mit ausländischen Srtaftätern geht.
Gruß, Claudia
|