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Ups!
Hab´ eine wichtige Errgänzung vergessen:
»Da der Terminus »mildes Urteil« aber ziehmlich eindeutig belegt ist schlage ich vor von einem »bezogen auf die Tat und Tatumstände zu geringen Strafmaß« zu schreiben. Es sei denn, die Richter sind wirklich weit unter der gesetzlichen Höchststrafe geblieben. Dann wäre die von Dir gewählte Bezeichnung absolut treffend.«
Gruß, Volker B.
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