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Hallo Ihr da draussen an den Bildschirmen, ein Frage an Euch alle!
In der Hundeverordnung gibt es drei Möglichkeiten des Sachkundenachweises, falls alle 3 nicht zutreffen sollten weitere Möglichkeiten bekanntgegeben werden.
Da wir genau dieses Problem haben, daß keine der 3 Möglichkeiten auf uns zutrifft, würde mich folgendes interessieren:
Sind in der Durchführungsverordnung zur Hundeverordnung weitere Möglchkeiten aufgeführt worden? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Weiß irgendjemand darüber Bescheid? Würde mich über Informationen freuen. Vorab danke.
Liebe Grüße
Stephanie Bräuning
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