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01.10.01 -- Poison666

RE: Kastration: DAS steht im Tierschutzgesetz... An alle.














Hallo Angie,

Verboten ist das vollständige oder teilweise Entfernen von Organen.
Das Verbot gilt nicht zur unkontrollierter Fortpflanzung.

Also: Bei der Kastration werden Organe entfernt, richtig?
Aber es ist im Falle vor Vermeidung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt.

So verstehe ich das. Sonst hätte es ja heißen müssen, es ist auch aus diesem Grund NICHT erlaubt und dann dürfte "nur" sterilisiert werden. Steht aber nicht so da.

Viele Grüße,
Poison

Thema: Kastration: DAS steht im Tierschutzgesetz... An alle.


 
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