|
Hei Poison,
kenne das Tierschutzgesetz bislang auch nicht, habe mir aber das Zitat aufmerksam durchgelesen:
Ich verstehe es so, dass es erlaubt ist, einen Eingriff vorzunehmen, der das Tier STERIL macht, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern - Sterilisation also. Ich kann mir kaum vorstellen, dass hierunter etwas anderes gemeint ist. Die Kastration ist ja schon ein sehr viel weitgehender Eingriff.
Naja, vielleicht bin ich ja auch einfach zu blöd zum Lesen. Außerdem weiß ich auch nicht, ob es noch andere Passagen im Tierschutzgesetz gibt, die zu solchen Eingriffen Stellung nehmen.
So, jetzt dürfen andere ran. Dürfte wieder eine hitzige Diskussion werden ... muss jetzt leider BÜGELN X-(((
Viel Spaß - und seid lieb zueinander :o)))
Angie
|