Paul Cech schrieb:
hi paul,
wenn wild stirbt, 'darf' es genau dort wo es umfaellt auch
liegenbleiben.
'entsorgt' werden kann wild 'in der natur' nicht.
(wohl aber ggf. 'unschaedlich beseitigt', z.b.durch tiefes eingraben.)
jaeger duerfen sich grundsaetzlich nur um wild 'kuemmern'.
aussnahmen sind die beruehmten faelle mit hund und katze.
hierbei sind die kadaver (sorry, heisst so) ggf. unschaedlich
durch vergraben, bzw. abdeckerei zu beseitigen.
die kosten hierfuer hat ggf. der besitzer des tieres zu tragen.
oder einen kaputten fernseher oder ein kaputtes auto oder einen
kannister altoel....
bei wild:das darf der jaeger dort liegenlassen.
jeder andere muss es dort liegenlassen.
bei sonstigen tieren:
das darf der jaeger dort liegenlassen.
jeder andere darf es dort auch liegenlassen.
nein.
der grundeigentuemer moeglicherweise wg. seuchengefahr.
nochmals:
der jaeger hat lediglich das jagdrecht,
d.h. das exklusive recht, dem wild nachzustellen, es zu erlegen und/oder
es sich anzueignen.
bei nichtherrenlosen tieren: ja.
mach's doch so wie ich:
nicht lange reden, sondern einbuddeln.
BTW:
wenn ich auf den strassen in unserem revier plattgefahrenes wild finde,
kommt das in einen eimer und landet als fuchsfutter irgendwo im abseits
des reviers.
(ich mag das auf den strassen naemlich nicht leiden)
gruss
thomas
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