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Re: Kampfhundeverordnung














Hallo, es schrieb paashaus :

Und ich ein neuestes Gerichtsurteil!

Danach darf jeder! Hund als sog. 'Kampfhund' eingestuft werden. Voraussetzung hierfür: er wurde auffällig, und gilt als 'gefährlich' einzustufen. Hierzu kann jede Gemeinde auf Grund der Gefahrenabwehr-Verordnung selbst einen 'niedlichen', aber 'gefährlichen' Dackel zum 'Kampfhund' erklären ;-(

Ein neuer Akzent für die 'Kampfhunde-Steuer'??

Das Aktenzeichen und den genauen Wortlaut werde ich die Tage veröffentlichen.

Gruß

K-L.-Rolf C.
14.6.99Re: Kampfhundeverordnung   


 
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