Hallo, es schrieb paashaus :
Und ich ein neuestes Gerichtsurteil!
Danach darf jeder! Hund als sog. 'Kampfhund' eingestuft werden.
Voraussetzung hierfür: er wurde auffällig, und gilt als 'gefährlich'
einzustufen.
Hierzu kann jede Gemeinde auf Grund der Gefahrenabwehr-Verordnung selbst
einen 'niedlichen', aber 'gefährlichen' Dackel zum 'Kampfhund' erklären ;-(
Ein neuer Akzent für die 'Kampfhunde-Steuer'??
Das Aktenzeichen und den genauen Wortlaut werde ich die Tage
veröffentlichen.
Gruß
K-L.-Rolf C. |