|
Michael Meier «michael-m@t-online.de» schrieb in im Newsbeitrag:
7jlnl2$hf0$1@news05.btx.dtag.de...
Hallo Michael,
ja, es gibt auch eine tierärztliche Gebührenordnung. Diese enthält den
einfachen, zweifachen und dreifachen Satz für die jeweilige Leistung.
Der Tierarzt ist an die Gebührenordnung gebunden, kann sich aber aussuchen,
welchen Satz er zugrunde legt.
Übrigens, grade vor Kurzem kam eine Neue raus (die alte war auch schon über
10 Jahre alt!).
Pondas Kastration hat ca. 150 DM gekostet.
Liebe Grüße,
Ellen
|