Hallo Uwe!
Am Tue, 8 Jun 1999 18:38:42 +0200, schrieb 'Uwe'
«1140-785@onlinehome.de» :
Okay, lassen wir es darauf beruhen.
Für mich ist in der aktuellen Fassung der nachstehende Passus schon
sehr eindeutig:
.....
Niemand darf -
ein Gerät verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße
Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich
einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht
unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht
nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
.....
Wie Walter nun schrieb:
Da sehe ich durchaus die Einwirkung auf das artgemäße Verhalten (auch
wenn er sicher eher ein Fehlverhalten meinte)des Tieres. Der
Gesetzgeber hat schon sehr deutlich von Geräten wie TT oder
Elektrostöcken (Verwendung z.B. bei der Verladung von Nutzvieh) Notiz
genommen und dies im Gesetz ausgewiesen.
Letztlich stellt sich nur die Frage wie die Gerichtsbarkeit das Gesetz
auslegt / anwendet.
Ich würde Anwendern solcher Geräte nicht empfehlen einfach darauf zu
bauen, daß sie im Recht seien.
Tschüß
Heino te Laak
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