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Re: Teletak














Hallo Uwe!

Am Tue, 8 Jun 1999 18:38:42 +0200, schrieb 'Uwe' «1140-785@onlinehome.de» :

Okay, lassen wir es darauf beruhen.

Für mich ist in der aktuellen Fassung der nachstehende Passus schon sehr eindeutig: .....
Niemand darf -

ein Gerät verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. .....

Wie Walter nun schrieb:

Da sehe ich durchaus die Einwirkung auf das artgemäße Verhalten (auch wenn er sicher eher ein Fehlverhalten meinte)des Tieres. Der Gesetzgeber hat schon sehr deutlich von Geräten wie TT oder Elektrostöcken (Verwendung z.B. bei der Verladung von Nutzvieh) Notiz genommen und dies im Gesetz ausgewiesen.

Letztlich stellt sich nur die Frage wie die Gerichtsbarkeit das Gesetz auslegt / anwendet. Ich würde Anwendern solcher Geräte nicht empfehlen einfach darauf zu bauen, daß sie im Recht seien.

Tschüß Heino te Laak
9.6.99Re: Teletak   


 
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