Hallo Uwe
Uwe schrieb:
Werd' mich nochmal per E-Mail an den SV wenden,ob Interesse an den Daten meiner
verstorbenen Hündin besteht.
Ich verstehe die Frage nicht.Muß ich mit einem DSH vom SV zu einem vom SV
zugelassenen TA??Ich bin bei einem normalen TA gewesen,es war auch ein normaler
TA,der den Hund eingeschläfert hat und wie schon gesagt,meinerseits hat es
keine Meldung zum SV gegeben,hab' damals keine Veranlassung gesehen,da ich
eigentlich mit dem SV nichts zu tun hatte.Im Bezug auf eine Erbkrankheit sollte
man es aber tuen.
Kannst Du bestimmt besser beurteilen,da Du ja wahrscheinlich 'jüngere' Hunde
hast.Meine war Jahrgang '87.
In wie weit und was ist bitte LWS ??
Gruß
Joachim + Athos
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