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28.06.00 -- Sabine

RE: Deutsche Doggenhündin














Wir haben Grace in diesem Zustand übernommen, dafür gibt es eine Zeugin. Diese Zeugin hat Grace, nur einen Tag nachdem wir sie geholt hatten, bei uns gesehen. Nur leider hat es der Staatsanwalt, nach 10 Monaten immer noch nicht geschafft, diese Zeugin zu hören. Um ganz genau zu sein, er hat noch gar keinen meiner Zeugen gehört, eigenartig nicht wahr? Nachdem er seine Ermittlungen abgeschlossen hatte, forderte der Staatsanwalt uns auf, eine Schutzschrift innerhalb von 14 Tagen einzureichen. In dieser Schutzschrift haben wir unsere Seite dargestellt und unsere Zeugen genannt. Dies war letztes Jahr im März. Vor ein paar Wochen hat er die Hauptzeugin, in der Sache Grace verhört, sie sagt eindeutig aus, daß sie die Verletzungen an dem Hund gesehen hat, einen Tag nachdem der Hund zu uns gekommen war. Und sie hat sie auch genau eine Woche später tot gesehen und sich alle Verletzungen genau angesehen. Die Zeugin hat am Wochenende immer bei uns geholfen. Auch sie ist der Beweis das Grace nur eine Woche bei uns lebte und nicht 10 oder 14 Tage wie die Gegenseite behauptet.

Mein Mann hat die Photos, die Wellner und Co. als Beweismittel angeben, von Grace gefertigt und ich habe sie der Züchterin geschickt. Im übrigen hat die Züchterin, einmal gefragt ob sie Grace holen soll. Ich habe ihr lediglich den Rat gegeben es nicht zu tun, da man überhaupt nicht an sie herankommt, ein Transport wäre ausgeschlossen gewesen. Ich als Züchterin wäre allerdings trotzdem hingefahren um mir den Hund anzuschauen. Hinterher ist es immer leicht über andere ein Urteil zu fällen. Sie schickte einen Scheck über 500 DM, für die Kosten die entstehen würden. Ich wollte der Züchterin, nachdem Grace eingeschläfert wurde, das Geld zurückschicken, sie verneinte dies jedoch und meinte ich solle es für die anderen Nothunde mit verwenden. Nachdem Grace eingeschläfert wurde, haben wir sie in das Veterinäruntersuchungsamt nach Stendal bringen lassen. Der Tierarzt, der die tote Hündin untersuchte erstellte einen Sektionsbericht. Er kam zu dem Schluß, daß der Entstehungszeitpunkt der Verletzungen, mindestens vier Wochen und länger her ist. Erst nachdem er von einem Amtsveterinär imensz unter Druck gesetzt wurde, änderte er seine Stellungnahme auf mindestens sieben Tage Einwirkzeit. Sie hat aber nur sieben Tage bei uns gelebt, glaubst Du das totes Gewebe in vier tgaen vernarben und heilen kann? Dies ist doch ein beachtlicher Unterschied oder? Zumal der Tierarzt, wie er meinem Mann gegenüber äußerte, keine Erfahrung in der Forensik (Gerichtsmedizin)hat, und so eine Untersuchung das erste Mal durchgeführt habe.

Das allerschlimmste was wir uns vorzuwerfen haben ist, daß wir es total versäumt haben eine Strafanzeige gegen die Vorbesitzer zu machen. Und dies nur aus einem Grund, weil wir völlig überlastet waren und dazu kam, daß in der Vergangenheit alle Strafanzeigen wegen Tierquälerei eingestellt wurden.

Und jetzt brauchen wir keine Strafanzeige mehr machen, da es ja nun geklärt wird.

Wir hatten uns einen Termin bei Frau Dr. Feddersen-Petersen geben lassen, um Grace dort vorzustellen. Grace war sechs Tage bei uns, als wir versuchen wollten, sie an eine Leine mit Halsband zu nehmen. Irgendwie mußten wir sie ja transportieren. Die ganzen Tage vorher, haben wir sie in Ruhe gelassen. Wir haben zwar immer wieder versucht vorsichtig an sie heranzukommen, jedoch ließ sie uns nicht näher als zwei Meter an sie heran. Sie machte uns sehr deutlich, daß sie Angst hatte, aber auch das sie aus dieser Angst heraus, zum Selbstschutz uns angreifen würde. Natürlich kam sie täglich mehrmals raus, wenn Du kommst zeige ich Dir, wo wir sie untergebracht hatten. Sie lief alleine raus und auch wieder rein, jedoch nur wenn wir einen Fluchtweg versperrten. Wir versuchten also an Grace heranzukommen. Mein Mann bastelte mit einer Drahtschlinge, von ca. eineinhalb cm Durchmesser, eine Fangstange. Als wir die Schlinge um ihren Hals hatten, wollten wir sie ganz langsam an uns heranholen, um ihr zu beweisen, daß wir ihr nichts antun wollen. Sie biß den Draht ruckzuck durch und flüchtete in eine Ecke. Als wir uns ihr näherten, und sie sich wieder bedroht fühlte, wurde sie böse.

Über all dies habe ich auch die Züchterin auf dem laufenden gehalten, die Züchterin und auch wir waren uns einig, daß Grace erlöst werden sollte.

Sie war durch ihre panische Angst vor Menschen, was bei ihrer Vorgeschichte ja auch kein Wunder war, unberechenbar geworden. Die Züchterin hatte ja sogar vom ersten Tag an gesagt, bevor sich Grace quält sollten wir sie lieber einschläfern. Daraufhin habe ich nur immer gesagt, soweit sind wir noch nicht.

Wir wissen z.B. von mehreren Nachbarn, von den Vorbesitzern, die Grace hatten, das die Hunde nie rauskamen. Ca. 20 Möpse, zwei englische Bulldoggen, ein Rottweiler und zwei Doggen, alle immer im Haus! Igitt!!!

Außerdem berichtete eine Nachbarin, daß Grace einmal weggelaufen sei, das war ca. zwei Wochen bevor wir sie abholten. Als die Vorbesitzer Grace gefunden hatten, haben sie sie folgendermaßen wieder in das Haus bekommen: Herr Krause soll an dem Nackenfell gezogen haben und Frau Krause hat von hinten geschoben.

Die Nachbarin sagt, daß es nicht zu übersehen war, daß der Hund Angst hatte und nicht wieder ins Haus wollte. Wir haben auch erfahren, daß alle Kinder der Krauses bei Pflegefamilien leben.

Von unserem 1. Vorsitzenden, unseren Zuchtvereins haben wir erfahren, daß sie auch bei uns im Verein waren. Als er, letztes Jahr hinfuhr um mehrere Würfe abzunehmen, hat er ihr angeraten aus dem Verein auszutreten. Bei zwei Würfen soll sie nicht einmal gewußt haben, wer der Vater ist, sie soll gesagt haben, das erkenne ich an den Welpen, wenn sie geboren sind. Wenn Du bei den Leuten warst, weißt Du wer Grace das alles angetan hat.

Viele Grüße

Sabine

Thema: Deutsche Doggenhündin


 
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