Hallo Petra,
das ist wirklich so eine Sache, von wegen "SERIÖS".
Ich würde GELD ZURÜCK fordern. Ich denke man hat vor Gericht inzwischen gute Chancen, bei
so schwerwiegenden Mängeln zumindest die Hälfte des bestimmt nicht geringen Kaufpreises
zurückzufordern. Wenn der Züchter noch einen Rest von Anstand in sich hat, wird er Dir das Geld
auch ohne Anwalt + Gerichtsverfahren zurückgeben und seinem Ziehkind beistehen, so gut er kann.
Weiß er bereits davon? Wenn ja, wie hat er sich verhalten?
Viele Grüße und alles Gute für den kleinen Geschädigten!
Gudrun
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