Hallo,
On Wed, 15 Mar 2000 20:09:39 +0100, 'Tanja Marschall'
«Tanja@calibra.de» wrote:
Da sitzt die Spritze aber locker ... Ich kenne das Vorgehen in der
Art, daß der Amts-Vet das Verordnen kann, wenn eine Anzeige gegen den
Hund/Halter wegen angefallenem Kind oder so vorliegt. Aber selbst dann
liegt es im Ermessen des Amts-Vet, ob Einschläfern oder verbringen in
geeignetere Haltung angesagt ist. Auf jeden Fall macht man sich als TA
strafbar, wenn man ein Tier ohne vernünftigen Grund einschläfert, und
seit einiger Zeit ist das auch mehr als 'Sachbeschädigung'.
Grüße,
Norman