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15.03.00 -- Norman Anthes

Re: Abschiebungsgründe














Hallo, On Wed, 15 Mar 2000 20:09:39 +0100, 'Tanja Marschall' «Tanja@calibra.de» wrote: Da sitzt die Spritze aber locker ... Ich kenne das Vorgehen in der Art, daß der Amts-Vet das Verordnen kann, wenn eine Anzeige gegen den Hund/Halter wegen angefallenem Kind oder so vorliegt. Aber selbst dann liegt es im Ermessen des Amts-Vet, ob Einschläfern oder verbringen in geeignetere Haltung angesagt ist. Auf jeden Fall macht man sich als TA strafbar, wenn man ein Tier ohne vernünftigen Grund einschläfert, und seit einiger Zeit ist das auch mehr als 'Sachbeschädigung'. Grüße, Norman
Thema: Abschiebungsgründe


 
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