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14.03.00 -- Tanja Marschall

Re: Abschiebungsgründe














Hallo, Volker. Volker Greulich «volker.greulich@free.fr» schrieb in im Newsbeitrag: 1e7hfl1.tf8d85ixxoaoN%volker.greulich@free.fr... Leider wird in nächster Zukunft ein weiterer Abschiebungsgrund die Tierheime füllen. Ganz einfach: Das Kupierverbot, daß ja zumindest aus meiner Sicht gut ist und dessen Einhaltung (und Kontrolle) längst überfällig war. Im Dobermann-Verein erhärtet sich langsam die Tatsache, daß ab dem 1.6. d.J., spätestens aber ab dem 1.1.2001 ein (jetzt noch nicht vorhandenes)
totales Ausstellungs- und auch Prüfungsverbot für kupierte Hunde durchgesetzt wird. Natürlich nur für in Deutschland gezüchtete und von Deutschen gehaltene Dobis, was ich persönlich ziemlich mies finde. Das Schnippelverbot sollte für alle gelten. Das heißt im Klartext: Unmengen kupierter Dobermänner (wo sieht man eigentlich unkupierte, außer bei uns in der Abteilung?) werden bestenfalls im Tierheim, schlimmstenfalls aber zur finalen Spritze beim Tierarzt landen. Und das heißt auch: Wenn ich einen kupierten Dobi aus dem Tierheim hole (meine Hündin ist auch ein leider kupierter 2.-Hand-Hund), kann ich mit diesem in einem dem VDH angeschlossenen Verein nicht einmal die Begleithunde-Prüfung ablegen. Nachdenklich grüßen Tanja, Trux und Yembi
Thema: Abschiebungsgründe


 
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