Heike M.-N. «hmeier@mpiz-koeln.mpg.de» schrieb in im Newsbeitrag:
38BD3D06.FD7B114E@mpiz-koeln.mpg.de...
Jeder Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich. Er haftet also
auch für Belästigungen die durch seinen Hund entstehen.-
An diesem Punkt ist es wichtig zu wissen ob in diesem Park oder generell
in der Gemeinde eine Leinenpflicht besteht.
Wenn ja - Abmahnen - und danach zum Ordnungsamt.
In Bezug auf die Beleidigungen - möglichst Zeugen (dritten) -
Abmahnen-Anwalt und wenn nötig Klagen.
Nur unternehmen mußt Du etwas,da aus meiner Sicht Dein Verhalten korrekt
ist.
Es besteht sonst Die Gefahr,daß sich etwas 'Aufschaukelt'und somit etwas
schlimmeres passieren könnte.
Wenn für Dich das gleiche Recht besteht dich an diesen Orten
aufzuhalten,kannst Du es auch nutzen. In Luft auflösen gelingt den
wenigsten.
Gruß
Michael