»» »Wo ist denn der WDR der MDR oder der Bayrische Rundfunk?
Wie sollen sie denn Tiere vermitteln, deren Eigentumsverhältnisse ungeklärt
sind? Sind sie erst mal von Amts wegen beschlagnahmt, würden die Sender bei
der Vermittlung sicher behilflich sein. Warum auch nicht?
Nein, ist es nicht. Nach der Novellierung des TierSchG ist das kastrieren
von Hunden und Katzen zur Vermeidung unkontrollierter Fortpflanzung
ausdrücklich erlaubt! (§6 Abs.1 Satz 2 Nr. 5)
Überaus notwendig.
Aber Massenkastrationen
Dann sind die Kastrationsprogamme für Streunerhunde in den südlichen Ländern
allesamt Tierquälerei? Oder beziehst Du das nur auf den vorliegenden Fall?
Gruß, Christine